Damit ein in einem Land ausgestelltes Dokument in einem anderen Land die gleiche Rechtskraft hat, ist eine Legalisierung dieses Dokuments erforderlich. Schließlich können Mitarbeiter ausländischer Behörden nicht wissen, wie beispielsweise eine russische Geburtsurkunde aussieht und ob diese echt ist.
Deutschland und Russland gehören zu den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961, das den vereinfachten Prozess der Legalisierung von Dokumenten regelt. Dieser Vorgang wird Apostille genannt.
Was bedeutet es? Das bedeutet, dass es ausreicht, ein in Deutschland ausgestelltes Dokument mit einer Apostille zu versehen, und dieses Dokument wird in Russland als rechtsgültig anerkannt. Und umgekehrt.
Was ist eine Apostille? Eine Apostille ist ein Vermerk auf einem Dokument, der bestätigt, dass die Unterschrift der Person, die dieses Dokument beglaubigt hat, echt ist. Eine Apostille kann unterschiedlich aussehen: Es kann sich um einen Stempel, einen Aufkleber oder ein zusätzliches Blatt handeln, das dem Dokument beigefügt ist. Die Apostille kann handschriftlich oder digital ausgefüllt sein.
Wo soll eine Apostille angefragt werden? Es hängt alles von dem Dokument ab, das legalisiert werden muss. In Russland werden Dokumente beispielsweise im Justizministerium oder seinen örtlichen Filialen, in den Standesämtern, in den örtlichen Bildungsministerien und im Verteidigungsministerium mit einer Apostille beglaubigt. Die russischen Konsulate stellen KEINE Apostillen aus. In Deutschland können Sie eine Apostille bei den Landgerichten, beim Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes und bei der Bezirksregierung erhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht Sie entscheiden, wo die Apostille angebracht werden soll. Es ist alles klar geregelt, welche Behörde welches Dokument legalisiert. Daher ist es am einfachsten, bei der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, nachzufragen, wo eine Apostille beantragt werden muss.
Eine Apostille allein reicht nicht aus, damit ein Dokument von einer ausländischen Institution akzeptiert wird. Der Mitarbeiter muss auch den Inhalt des Dokuments verstehen. Das bedeutet, dass das Dokument nach Erhalt einer Apostille übersetzt werden muss.
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