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Wichtiges über die Dokumentenübersetzung in Deutschland

Wenn Sie ein in russischer Sprache verfasstes Dokument bei einer deutschen Behörde einreichen müssen, benötigen Sie eine Übersetzung ins Deutsche.

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Dokumentenübersetzung für die Sprachen Russisch und Deutsch.

  • Deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten. Die Begriffe können sich variieren: man sagt „beglaubigte / bescheinigte / bestätigte Übersetzung“. Lassen Sie sich nicht dadurch verwirren. Es ist alles dasselbe.

  • Eine beglaubigte Übersetzung ist ein offizielles Dokument. Es enthält die Unterschrift und das Siegel des Übersetzers / der Übersetzerin sowie einen Vermerk, in dem der/die Übersetzer/-in die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Darüber hinaus werden die Übersetzung und die Kopie des Dokuments so zusammengeheftet, dass es nicht möglich ist, die Seiten zu entfernen oder zusätzliche hinzuzufügen.

  • Da die russische Sprache das kyrillische Alphabet und die deutsche Sprache das lateinische Alphabet verwendet, werden Vornamen, Nachnamen und Vatersnamen nach einer bestimmten Norm transliteriert (in Buchstaben eines anderen Alphabets geschrieben). Diese heißt ISO 9:1995. Es kann vorkommen, dass Ihr Name oder Vorname in der Übersetzung in zwei Versionen angegeben wird: gemäß ISO-Norm und gemäß Ihrem Ausweisdokument (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Personalausweis). Im Fall von „Irina Neumann“ sieht es so aus: Irina Neumann (laut Ausweis) und Irina Nojman (gemäß ISO-Transliterationsnorm).

  • Eine beglaubigte Übersetzung muss von einem vereidigten / beeidigten / ermächtigten Übersetzer angefertigt werden, der eine bestimmte Zertifizierung bestanden hat und zur Durchführung dieser Art von Übersetzung berechtigt ist.

Wenn Sie Fragen zur Dokumentenübersetzung Russisch - Deutsch haben, schreiben Sie mir einfach eine Nachricht oder rufen Sie mich an.


Ihre Übersetzerin
Irina Neumann
2021-11-14 18:28